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Hierbei erfolgt nach einer medikamentösen Pupillenerweiterung eine Spiegelung der Netzhaut, um Veränderungen vor Entstehung einer Netzhautablösung erkennen und behandeln zu können. Sie ist vor allem indiziert ab einer Kurzsichtigkeit von -3.0 Dpt. und im Falle bekannter Netzhautveränderungen bei Familienangehörigen. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Sie hiernach wegen der erweiterten Pupillen nicht fahrtauglich sind.

Bei bestehenden Netzhautveränderungen oder darauf hinweisenden Symptomen sind Untersuchung und Therapie (z.B. Laserkoagulation) Leistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse.