Unsere Orthoptistin hilft uns, Fehlsichtigkeiten sowie Schielerkrankungen zu diagnostizieren und einer adäquaten Therapie zuzuführen. So kann bei frühzeitiger Behandlung z.B. eine bleibende Schwachsichtigkeit (Amblyopie) vermieden werden. Diese beruht in über der Hälfte der Fälle auf einer Anisometropie (ungleiche Sehwerte beider Augen) und bleibt oft lange Zeit unbemerkt.
Wir empfehlen daher eine Untersuchung ab dem 2. Lebensjahr, bei auffälligen Augenbefunden und/oder familiärer Belastung bereits im ersten Lebensjahr. Dabei sind die Sehwerte im Zweifelsfall nur mittels Zykloplegie (medikamentöse Erweiterung der Pupille ) zuverlässig zu ermitteln. Nicht in jedem Falle ist diese Untersuchung Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Sie gern.